EEG-Belastungsausgleich

Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen und den angebotenen Strom abzunehmen. Dieser Strom unterliegt darüber hinaus bei bestimmten EEG-Anlagen einer Vergütungspflicht mit gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen.

Bericht nach § 52 Abs. 2 EEG der Mainova AG für das Jahr 2008 (pdf | 0,01 MB)
Bericht nach § 15 Abs. 1 Satz 2 EEG der Mainova AG für das Jahr 2007 (pdf | 0,23 MB)
Bericht nach § 15 Abs. 1 Satz 2 EEG für das Jahr 2006 (pdf | 0,71 MB)

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